Eine Ballonfahrt als Gutschein verschenken, ist zu allen möglichen Anlässen sehr beliebt. Ob Geburtstag, Hochzeit oder als Denkeschön, eine Ballonfahrt kommt gut an. Nun ist es so, dass eine Ballonfahrt verschenkt wird, diese aber nicht direkt an demselben Tag stattfinden wird. Dazu gibt es von den Ballonfahrtunternehmen schöne Geschenkgutschein, die sie überreichen können.Wir möchten Ihnen hier die wichtigsten Punkte zum Ballonfahrt-Gutschein erörtern.

Was bedeutet eigentlich der Erwerb eines Gutscheins aus rechtlicher Sicht?
Sie erwerben vom Ballonfahrer in Form eines Gutscheins das Recht für eine oder wahlweise mehrerer Personen zu einer Ballonfahrt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist ein Gutschein als Urkunde vermerkt und wie folgt ausführlich beschrieben.
§ 793 Rechte aus der Schuldverschreibung auf den Inhaber
(1) Hat jemand eine Urkunde ausgestellt, in der er dem Inhaber der Urkunde eine Leistung verspricht (Schuldverschreibung auf den Inhaber), so kann der Inhaber von ihm die Leistung nach Maßgabe des Versprechens verlangen, es sei denn, dass er zur Verfügung über die Urkunde nicht berechtigt ist. Der Aussteller wird jedoch auch durch die Leistung an einen nicht zur Verfügung berechtigten Inhaber befreit.
(2) Die Gültigkeit der Unterzeichnung kann durch eine in die Urkunde aufgenommene Bestimmung von der Beobachtung einer besonderen Form abhängig gemacht werden. Zur Unterzeichnung genügt eine im Wege der mechanischen Vervielfältigung hergestellte Namensunterschrift.
Wie lange müssen Gutscheine gültig sein?
Egal wann Sie ihren Gutschein kaufen, sie werden im Normalfall mehrere Sommer und auch wahlweise Winter die Möglichkeit haben diesen einzulösen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht für die Gültigkeit bzw. die Verjährung hier folgendes vor.
§ 194 Gegenstand der Verjährung
(1) Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch), unterliegt der Verjährung.
Denn jeder allgemeine zivilrechtliche Anspruch, wie bei uns ein Gutschein für eine Ballonfahrt verjährt in drei Jahren. Mit dem einem Gutschein zugrunde liegenden Anspruch (aus Kaufvertrag für eine Ballonfahrt) ist dies nicht anders. Gerechnet werden die drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde (§§ 195, 199 BGB).
§ 195 Regelmäßige Verjährungsfrist
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
§ 199 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen
(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem
1. der Anspruch entstanden ist und
2. der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Im Einzelfall kann die Lebensdauer eines Gutscheines allerdings auch kürzer, etwa zwei Jahre oder auch nur ein Jahr, sein, eine solche Befristung muss sich aber durch besondere Umstände des Einzelfalles rechtfertigen lassen. Dies könnte z.B. durch gravierende Steigerung der Preis für eine Ballonfahrt im nächsten Jahr sein. Dies könnte aufgrund von z.B. gestiegenen Lohn- und/oder sonstigen Kosten passieren und der Wert der Dienstleistung entspricht nicht mehr dem ursprünglichen Wert des Gutscheins. Dann kann man allerdings nach Ablauf der Befristung (bis zum Eintritt der Verjährung; drei Jahre nach der Ausstellung) den bereits gezahlten Betrag abzüglich einer Entschädigung für den Gewinn, der dem Unternehmen durch die Nichteinlösung entgangen ist, zurückfordern. Dies ist jedoch oft bei Gutscheinen mit Geldbeträgen schwierig, weil es auch als Risiko bei der Ausstellung des Gutscheins gilt.
Zusammenfassung – Gültigkeit der Gutscheine
Beschränkungen in Gutscheinen sind möglich, jedoch nur in den engen Grenzen des AGB Rechts. Entgeltliche Gutscheine müssen mindestens 3 Jahre gültig sein. Der Verbraucher braucht sich vom Unternehmer einen kürzeren Gültigkeitszeitraum nicht gefallen zu lassen. Für den Verbraucher gelten in diesem Fall gemäß § 306 Abs. 2 BGB die gesetzlichen Vorschriften über die regelmäßige Verjährung. Nach Ablauf einer wirksamen Befristung des Gutscheins ist der Händler nicht mehr verpflichtet, diesen einzulösen
Ich habe einen Gutschein für eine Ballonfahrt geerbt. Darf ich mitfahren?
Unser Herzliches Beileid für den Verlust Ihrer Verwandten oder Freundes, aber für diesen Fall ist unter §§198 im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten, dass Sie diesen Gutschein selbstverständlich benutzen dürfen.
§ 198 Verjährung bei Rechtsnachfolge
Gelangt eine Sache, hinsichtlich derer ein dinglicher Anspruch besteht, durch Rechtsnachfolge in den Besitz eines Dritten, so kommt die während des Besitzes des Rechtsvorgängers verstrichene Verjährungszeit dem Rechtsnachfolger zugute.
Wer kann einen Gutschein einlösen?
Sie haben Höhenangst oder leider kein Interesse an einer Ballonfahrt. Das ist schade zu hören, aber ja sie dürfen den Gutschein weitervergeben und Jeder, der einen Gutschein vorlegt, kann ihn einlösen. Der Gutschein ist auf eine andere Person übertragbar.
Die Eigentumsübertragung des Gutscheins erfolgt nach den Grundsätzen der Übereignung von beweglichen Sachen nach § 929 BGB.
Das Recht aus dem Papier (z.B. in unserem Fall der Gutschein zum Ballonflug) folgt dem Recht am Papier (Eigentum am Gutschein). Mit dem Eigentumserwerb der Inhaberkarte (Gutschein), erlangt der Erwerber auch das verbriefte Recht.
Ohne Besitz der Urkunde kann das verbriefte Recht nicht ausgeübt werden. Kurz gesagt, wenn sie den Gutschein für den Ballonflug nicht vorzeigen können, können wir Ihn leider auch nicht einlösen.
Es ist auch ein gutgläubiger Erwerb am Eigentum der Urkunde vom Nichtberechtigten und damit dem in ihr verbrieften Recht (Forderung) vom Nichtberechtigten möglich (§ 932 BGB@). Selbst ein Abhandenkommen des Gutscheins steht einem gutgläubigen Erwerb der Urkunde vom Nichtberechtigten nicht entgegen (§ 935 BGB@). Diese Regelung erhöht die Umlauffähigkeit der Inhaberkarte.
§ 929 Einigung und Übergabe
Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums.
§ 932 Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten
(1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. In dem Falle des § 929Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatte.
(2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.
§ 935 Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen
(1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.
Was passiert mit dem Gutschein, wenn das Luftfahrtunternehmen insolvent geht?
Eine berechtigte Frage, gerade in Zeiten von angespannten Finanzmärkten, aber für den worst case ist es wichtig auch diesbezüglich zu wissen was zu tun ist. Wer einen Gutschein besitzt, hat eine Forderung gegen überüber dem Ballonunternehmen, den Aussteller des Gutscheins. Nach der Insolvenzanmeldung darf der Insolvenzverwalter grundsätzlich keine Forderungen gegen das Unternehmen mehr befriedigen. Alle Forderungen kommen sozusagen in einen Topf, dessen Inhalt nach Abschluss des Verfahrens an die Gläubiger verteilt wird (Bloß, dass kaum etwas im Topf sein wird – sonst hätte die Firma ja nicht Insolvenz anmelden müssen…). Also kurz gesagt, Ihr Gutschein wird wertlos.
Sie entscheiden sich für einen Wertgutschein? Rechtliche Unterschiede?
Dies bezüglich gibt es keinen rechtlichen Unterschied zwischen einem Wertgutschein von 25€ oder ähnlichem, was einem Teilbetrag des Gesamtpreises entspricht, und ein Gutschein für eine Ballonfahrt (kompletter Preis). Es gelten für den Wertgutschein gleiche gesetzlichen Vorgaben und Fristen wie für den Gutschein für eine Ballonfahrt. Aufgeführt auch mit den Verweisen zum Bürgerlichen Gesetz Buch siehe weiter oben.
