Eine Ballonfahrt ist auch 2017 zu zahlreichen Anlässen ein geeignetes Geschenk. Damit ihre Ballonfahrt von Anfang an ein voller Erfolg wird, möchten wir Sie mit diesen Webseiten über das Ballonfahren informieren und Ihnen die Entscheidung erleichtern, wo und wie Sie eine Ballonfahrt buchen sollten.
Dabei gilt es verschiedene Dinge zu beachten. Auf unserer Webseite Ballonfahrten.com finden Sie nur professionelle Luftfahrtunternehmen , bei denen Sie direkt eine Ballonfahrt buchen können. Nahezu in jeder größeren Stadt gibt es heute mindestens einen Ballonfahrer, mit dem Sie in die Lüfte steigen können! Fahren Sie nur mit einem vom Luftfahrtbundesamt zugelassenem Verein und vermeiden Sie eine Buchung bei einem Ballonverein.
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Folgende Punkte sind bei der Buchung einer Ballonfahrt wichtig!
Aus über 20 Jahren Erfahrung als Luftfahrtunternehmen versuchen wir Ihnen hier das Wichtigste zu einer Ballonfahrt zu erklären.
1) Informieren Sie sich über das Unternehmen!
Ganz wichtig ist die Genehmigung einer Aufsichtsbehörde, die für die Beförderung von Mitfahrern in Heißluftballonen verantwortlich ist. Damit ist also nicht die Handelskammer (GMBH-Zulassung oder ähnliches) gemeint, sondern das Luftfahrtbundesamt und das zuständige Regierungspäsidium eines Bundeslandes. Der Erwerb einer solchen Genehmigung ist sehr aufwendig und verlangt bestimmte Qualitätsstandards und Anforderungen bzw. des Materials (=Heissluftballons) und des Teams (=Ballonpilot). Die Genehmigungen sehen z.B. so aus: BY 307 oder BW 127. Kann Ihnen der Ballonfahrer oder Ballonverein solche eine Nummer nicht nennen oder finden Sie diese nicht auf deren Webseite, so können Sie davon ausgehen, dass diese keine Zulassung zur Beförderung von Mitfahrern haben.
2) Wie lange gibt es das Ballonteam schon? Seit wann fährt der Pilot Heissluftballone? Wie viele Fahrstunden / Ballonfahrten hat der Pilot bzw. macht er pro Jahr?
Auch wenn neuen Ballonfahrern eine Chance am Markt gegönnt sein soll, achten Sie darauf, wie lange es das Ballonteam schon gibt. Hat der Ballonfahrer sich einen alten Ballon gekauft? Ist das Unternehmen am Markt etabliert? Macht das Unternehmen stets billige Preise um somit kurzfristig Geld zu verdienen?
Ebenso ist es wichtig, wie lange der Ballonpilot schon seinen Pilotenschein hat. Auch wenn sich manche Ballonfahrer „Profis“ nennen, die seit 20 Jahren Ballonfahren, fragen Sie im nächsten Schritt nach, wie viele Ballonfahren man im Jahr absolviert. Es gibt etliche ältere Piloten, die zwar schon lange fahren, aber dann nur jährlich fünf Ballonfahrten machen. Das Problem ist hier, dass keine Routine entstehen kann, denn wie so oft ist es auch beim Ballonfahren: Nur Übung macht den Meister und wer nur selten Ballon fährt, kann keine Erfahrung sammeln.
3) Wie lange wird der Ballon in der Luft sein?
Eine Ballonfahrt von 45 bis 60 Minuten ist normalerweise zu kurz, dennoch werden diese kurzen Ballonfahrten von vielen angeboten. Und natürlich werden diese Ballonfahrten dementsprechend günstig angeboten. Achten Sie bei der Buchung auf 1 bis 1,5 h Fahrtdauer. Auch sollte der Ballonfahrer keine feste Zeit anbieten, denn eine Ballonfahrt dauert abhängig vom Wetter und Landegelände unterschiedlich lange.
4) Hat der Ballonfahrer, das Unternehmen oder das Ballonteam eine Wartezeit?
Wie lange müssen Sie oder der Beschenkte auf die Ballonfahrt warten? Abhängig vom Wetter gibt es hier und da etwas längere Wartezeiten. Grundsätzlich verhält sich das wie bei den Handwerkern oder Friseuren: Die Besten sind ausgebucht und man muß eben auf einen Termin für eine Ballonfahrt warten. Hat der Ballonfahrer keine Wartezeit, vor allem nach einer langen Zeit mit schlechtem Wetter, könnte das auf einen riskanten Ballonfahrer hinweisen. Bei schlechtem Wetter, viel Wind, Gewitter oder zu heißem Wetter fallen viele Ballonfahrten aus und es dauert, bis es wieder Termine gibt.
5) Ballonfahrt Gutscheine – wie lange sind diese gültig?
Achten Sie darauf, wie lange der Ballonfahrt Gutschein, den Sie kaufen, gültig ist: nur einige Monate, ein Jahr oder gar zwei Jahre? Dies ist wichtig, denn in einem verregnetem Sommer warten Sie evtl. sehr lange auf einen Termin. 2 Jahre sollten es schon sein, alles darunter sollte Sie skeptisch machen. Gutscheine für Ballonfahrten werden ja meistens verschenkt – mag man dann nicht im Winter fahren, wird krank oder schwanger, dauert es, bis Sie sich zur Ballonfahrt entscheiden. Dann ist schnell mal ein Jahr vorbei und Sie müssen auf die Kulanz des Unternehmens hoffen.
6) Ist der Preis für eine Ballonfahrt auffällig günstig?
Der Preis hört sich zu günstig für Sie an? Dann sollten Sie sich das Angebot genau anschauen! Als Leitfaden gilt: Mit Preisen zwischen 190 und 250 EUR kann ein Ballonfahrer seriös wirtschaften. Angebote, die weit darunter liegen, sollten Sie misstrauisch machen. Billiganbieter für 130 EUR fahren z.B. nur morgens an Wochentagen. Achten Sie auf exakt diese Details! Ebenso können Sie oftmals Gruppenrabatte aushandeln. Ist der Preis zu billig, fährt der Ballonfahrer eventuell zu kurz oder spart bei anderen Sachen. Eventuell müssen Sie einen „Spritaufschlag“ zahlen oder sich darum kümmern, wie Sie vom Landeplatz zurück zum Treffpunkt kommen.
7) Lassen Sie sich am Telefon beraten und bekommen Sie ein Gefühl für das Unternehmen?
Sind Sie sich nach unseren Tipps immer noch nicht sicher, rufen Sie doch einfach einmal an bei dem jeweiligem Ballonfahrer und lassen sich beraten. Welchen Eindruck macht der Ballonfahrer, geht der Pilot vielleicht selbst ans Telefon. Denn Ihre Ballonfahrt fängt schon bei der Buchung an.
8)Was passiert, wenn ein Gutschein noch gültig ist, jedoch das zugehörige Geschäft innerhalb der Gültigkeitsfrist schließt?
Auch in solch einem Fall hat der Verbraucher stets das Recht, seinen Gutschein einzulösen. Schließt ein Geschäft, so muss die Firma den Gutschein in den anderen Ländern annehmen oder dem Kunden auszahlen.
Innerhalb der angemessenen Fristen ist es dem Einlösenden ebenfalls erlaubt, den gesamten Wert des Gutscheins nicht auf einmal einzulösen. Der Wert kann dementsprechend teilweise verwertet werden.
Der Restbetrag nach einer Teileinlösung kann entweder auf dem alten Gutschein vermerkt werden oder Ihnen wird ein neuer Gutschein mit dem verminderten Wert ausgestellt. Einen Anspruch auf eine Barauszahlung gibt es auch in diesem Zusammenhang nicht.
All diese Vorschriften und Regeln gelten auch für die über das Internet erworbene Gutscheine. Überall und in jedem Falle ist es wichtig, auf das bekannte Kleingedruckte zu achten! In den allgemeinen Geschäftsbedingungen können sich möglicherweise genauere Angaben zu Umtauschkonditionen oder auch Einlösefristen finden.
9) Kann man auch im Winter Ballonfahren?
Ja, das kann man natürlich, viele Infos gibt es auf der Webseite www.alpenballonfahrt.com! Vor allem im Allgäu und den Alpen kann man in den Wintermonaten sehr gut Ballonfahren.
Weitere Antworten zum Alter der Mitfahrer, dem Wetter etc. gibt es in unserer Fragen- und Antworten Sektion.